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   VG Stuttgart, 07.12.2017 - 9 K 12038/17   

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VG Stuttgart, 07.12.2017 - 9 K 12038/17 (https://dejure.org/2017,56003)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07.12.2017 - 9 K 12038/17 (https://dejure.org/2017,56003)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - 9 K 12038/17 (https://dejure.org/2017,56003)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 52 Nr 4 VwGO, § 50 Abs 2 BLV 2009
    Örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Rechtsstreitigkeiten zwischen früheren Postbeamten und der Deutschen Telekom AG â€" Anforderung an die Beurteilung von Beamten verschiedener Laufbahngruppen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrentenstreit; Deutsche Telekom AG; Örtliche Zuständigkeit des Gerichts; Einheitliche Beförderungsliste für technische und nichttechnische Beamte; Beurteilung bei höherwertiger Beschäftigung; Begründung des Gesamturteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2017 - 1 B 498/17

    Berücksichtigen eines höherwertigen Einsatzes auf der Ebene der Einzelbewertungen

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.12.2017 - 9 K 12038/17
    Ein solcher Maßstab ist in den Beurteilungsrichtlinien nicht vorgegeben und kann dem Beurteilungssystem auch nicht auf sonstige Weise hinreichend klar entnommen werden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 05.09.2017 - 1 B 498/17 -, juris, m. w. N.).

    Bei einer höherwertigen Beschäftigung des zu beurteilenden Beamten müssen in der dienstlichen Beurteilung mithin die im Rahmen der höherwertigen Tätigkeit bezogen auf die Anforderungen des höherwertigen Arbeitspostens erbrachten Leistungen zunächst in einem ersten Schritt zu den abstrakten Anforderungen des von dem Beamten innegehabten Statusamtes in Beziehung gesetzt werden, bevor sie dann in einem zweiten Schritt den in der Notenskala zum einen für die Einzelmerkmale und zum anderen für das Gesamturteil geltenden Bewertungsstufen zugeordnet werden (OVG NRW, Beschluss vom 05.09.2017 - 1 B 498/17 -, juris).

    Welche Anforderungen an Umfang und Begründungstiefe in Bezug auf die grundsätzlich gebotene Erläuterung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung in der Fallgruppe eines (deutlichen) Auseinanderfallens von Statusamt und Wertigkeit des von dem zu Beurteilenden wahrgenommenen Dienstpostens zu stellen sind, lässt sich nicht für alle denkbaren Fallgestaltungen generalisierend vorgeben, namentlich nicht in Richtung auf eine fixe Grenze in Gestalt einer bestimmten Zahl der Stufen des Auseinanderfallens (hierzu und zum Folgenden: OVG NRW, Beschluss vom 05.09.2017 - 1 B 498/17 -, juris).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.12.2017 - 9 K 12038/17
    Dies gilt bereits für die zur Grundlage der Auswahlentscheidung gemachten Beurteilungen und setzt sich bei der Bildung einer Rangliste, die ebenfalls nicht mit Beamten unterschiedlicher Laufbahnen besetzt werden darf, fort (BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 C 21/16 -, juris).

    Nur dann können diese Beurteilungskriterien bei den einzelnen Beamten miteinander verglichen und in eine bestimmte Rangfolge nach der Notenskala gebracht werden (hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Urteil vom 02.03.2017, a. a. O., m. w. N.).

    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung des Gesamturteils jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere als die vergebene Note nicht in Betracht kommt, weil sie sich - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.09.2015 - 2 C 27.14 - juris, vom 28.01.2016 - 2 A 1.14 - juris m. w. N. und vom 02.03.2017 - 2 C 21.16 - juris).

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.12.2017 - 9 K 12038/17
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen Bewerbungsverfahrensanspruch durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich und nicht vollkommen ausgeschlossen erscheint (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, NJW 2016, 309; Beschluss vom 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 -, juris, m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 12.06.2013 - 1 B 1485/12 -, juris, m. w. N.).

    Der Fehler kann daher sowohl in der Qualifikationsbeurteilung des Beamten als auch in derjenigen des erfolgreichen Bewerbers oder im Leistungsvergleich zwischen den Bewerbern liegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - VGH Bad.Württ., Beschluss vom 19.04.2010 - 4 S 2297/09 - jeweils juris).

  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.12.2017 - 9 K 12038/17
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen Bewerbungsverfahrensanspruch durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich und nicht vollkommen ausgeschlossen erscheint (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, NJW 2016, 309; Beschluss vom 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 -, juris, m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 12.06.2013 - 1 B 1485/12 -, juris, m. w. N.).

    Die Beurteilung, ob die Auswahl möglich erscheint oder aber vollkommen ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.11.2015, a. a. O.), setzt eine wertende Betrachtung der Umstände des Einzelfalls voraus.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 4 S 659/11

    Zur Vergleichbarkeit einer Auswahlentscheidung, die für einen Bewerber auf eine

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.12.2017 - 9 K 12038/17
    Dieser Prüfungsmaßstab ist - wie im Hauptsacheverfahren - auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen, wobei die Anforderungen an die Glaubhaftmachung ebenfalls nicht strenger sein dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3/03 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.05.2011 - 4 S 659/11 -, jeweils juris).

    Ebenso müssen die einzelnen dienstlichen Beurteilungen in sich widerspruchsfrei und nachvollziehbar sein, um eine geeignete Grundlage für den Vergleich der Bewerber sein zu können (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.05.2011 - 4 S 659/11 -, juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.12.2017 - 9 K 12038/17
    Sie werden im Eingangsamt ihrer Laufbahn eingestellt (§ 20 Satz 1 BBG) und steigen - im Falle der Bewährung - in dieser Laufbahn kontinuierlich auf (§ 22 Abs. 3 BBG; vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20).
  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.12.2017 - 9 K 12038/17
    Das bei einer Beförderung zu vergebende Statusamt wird nicht nur durch die Amtsbezeichnung und das ihm vom Besoldungsgesetzgeber zugewiesene Endgrundgehalt, sondern auch durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Laufbahn oder Laufbahngruppe bestimmt (BVerfG, Beschluss vom 17.01.2012 - 2 BvL 4/09 -, BVerfGE 130, 52 ; BVerwG, Urteil vom 22.06.2006 - 2 C 26.05 -, BVerwGE 126, 182 ).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.12.2017 - 9 K 12038/17
    Das bei einer Beförderung zu vergebende Statusamt wird nicht nur durch die Amtsbezeichnung und das ihm vom Besoldungsgesetzgeber zugewiesene Endgrundgehalt, sondern auch durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Laufbahn oder Laufbahngruppe bestimmt (BVerfG, Beschluss vom 17.01.2012 - 2 BvL 4/09 -, BVerfGE 130, 52 ; BVerwG, Urteil vom 22.06.2006 - 2 C 26.05 -, BVerwGE 126, 182 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2016 - 1 B 1514/15

    Einstweilige Untersagung zur Besetzung ausgewiesener und zu besetzender

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.12.2017 - 9 K 12038/17
    Diese Annahme basiert auf der vergleichend heranzuziehenden unbestrittenen Einschätzung, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (OVG NRW, Beschluss vom 28.08.2017, a. a. O., Beschluss vom 04.04.2016 - 1 B 1514/15 -, juris).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.12.2017 - 9 K 12038/17
    Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - aktuellsten dienstlichen Beurteilungen, die mit ihren Bewertungen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamts in Betracht kommenden Beamten dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 1/10

    Die Wartefrist im Besoldungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerfG, 16.12.2013 - 2 BvR 1958/13

    Freihaltung dreier im Konkurrentenstreitverfahren streitbefangener

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - 1 B 1485/12

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im Hinblick auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2021 - 6 A 2717/19

    Zusammenfassung von Beamten in einer Vergleichsgruppe für die Richtwertbildung

    vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 -, a. a. O. Rn. 43, und vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, a. a. O. Rn. 43, das zusätzlich das immanente Merkmal derselben Laufbahn hervorhebt; dem folgend: VG Stuttgart, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 9 K 12038/17 -, juris Rn. 28.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2022 - 6 B 1706/21

    Begründungspflicht von in einem Beurteilungsbeitrag enthaltenen Tatsachen oder

    vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 -, a. a. O. Rn. 43, und vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, a. a. O. Rn. 43, das zusätzlich das immanente Merkmal derselben Laufbahn hervorhebt; dem folgend: VG Stuttgart, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 9 K 12038/17 -, juris Rn. 28.
  • VG Stuttgart, 25.05.2022 - 9 K 4218/20

    Recht auf Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen; Kriterien zur Bildung einer

    Ausreichend identische Leistungsanforderungen für die Annahme einer hinreichend homogenen Gruppe sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vielmehr nur für Beamte "derselben Laufbahn und desselben Statusamtes" gegeben (BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 C 21/06 -, juris Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 2 C 34.04 -, juris Rn. 16), wobei gemäß § 14 LBG in einer Laufbahn alle Ämter derselben Fachrichtung zusammengefasst werden und jüngere Entscheidungen des Verordnungsgebers zur Zusammenlegung verschiedener Laufbahnen keinen Einfluss auf die Vergleichbarkeit der jeweiligen Beamten innerhalb der von ihnen zu durchlaufenden Laufbahn haben (vgl. §§ 21 f. LBG; vgl. auch zum Bundesbeamtengesetz: BVerwG, Urteil vom 15.12.2021 - 2 A 1.21 -, juris Rn. 25; VG Stuttgart, Beschluss vom 07.12.2017 - 9 K 12038/17 -, juris Rn. 29).
  • VG Gelsenkirchen, 27.11.2019 - 1 L 1221/19

    Anordnungsgrund bei Freihaltung weiterer Stellen, Vergleichsgruppenbildung

    vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 7. Dezember 2017- 9 K 12038/17 -, juris, Rn. 28.
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